Apple vs Samsung USA: Gericht lässt Hilfe von Verizon und T-Mobile zu – Apple darf nicht gegenargumentieren


Wir hatten euch ja bereits über die Hilfe von Verizon (hier) dem größten US-Provider und T-Mobile USA (hier) im Fall Apple vs Samsung berichtet. Beide Provider hatten jeweils einen „amicus curiae brief“ an das nordkalifornische Gericht gesendet, mit ihrem (ablehnenden) Standpunkt gegenüber einer einstweiligen Verfügung gegen insgesamt vier Geräte von Samsung und dem daraus resultierenden Verkaufsverbot unmittelbar vor dem Weihnachtsgeschäft in den USA.

Ein „amicus curiae brief“ ist eine super Sache – muss von dem Gericht allerdings nicht zugelassen werden, etwa wenn das Gericht keinen nennenswerten Bezug zwischen dem eigentlichen Verfahren und dem – eigentlich nicht involvierten – Dritten sieht.  Das nordkalifornische Gericht hat beide Schreiben nun zugelassen und wird diese in die Entscheidungsfindung mit einfließen lassen, was jedoch nicht zwangsläufig auf eine Entscheidung zu Gunsten von Samsung hindeutet…. 

Gleichzeitig wurde übrigens ein 30-seitiges Reaktionsschreiben auf Samsungs Verteidigung gegen eine einstweilige Verfügung zugelassen, obwohl das Gericht eine Norm von 15 Seiten angesetzt hatte – Samsung hat hiergegen protestiert, da Apple nun in den 30 Seiten neue Argumente einbringen würde. Eine Menge Formalitäten und im Endeffekt meines Erachtens nicht wirklich wichtig, da die mündlichen Verhandlung in den USA in der Regel mehr wert ist als die vorher eingereichten Schreiben. Trotzdem hat Samsung erreicht, dass man in 3 zusätzlichen Seiten die neuen Punkte die Apple vorgebracht hat beschreiben darf und diese vom Gericht nicht beachtet werden. Eine Antwort von Apple auf die beiden nun zugelassenen amicus curiae brief(e) wurde übrigens zurückgewiesen – eine solche wäre redundant. Apple hätte sich wiederholt und der Standpunkt ist ohnehin klar.

Ich bin gespannt auf das Verfahren – obgleich klar sein dürfte, dass es, vorausgesetzt es kommt zu einer Entscheidung, ohnehin in die Berufung gehen dürfte. Eine Entscheidung wäre allerdings dann nicht nötig, wenn Apple und Samsung sich (wie sich in Australien andeutet) außergerichtlich einigen würden …

Quelle: FOSSPatents

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